Süßbächle 7. 75337 Enzklösterle +49 7085 1870081 info@schwarzwaldhaus-zwink.de Erreichbar von 9-21 Uhr!

    AGBs

    Mietpreise, Kurtaxe und Zahlungsbedingungen

    Die im Mietvertrag aufgeführten Mietpreise verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

    Anzahlungen / Restzahlung / Gesamtzahlungen werden wie folgt zur Zahlung fällig:

    50 % der Gesamtsumme ist bei Vertragsabschluss fällig und muss spätestens 4 Tage nach Buchung auf dem angegebenen Konto gutgeschrieben sein . Der Restbetrag, Kurtaxe, Kaution ) muss innerhalb 30 Tage vor Mietbeginn überwiesen werden.

    100 % der Gesamtsumme ( Miete, Kurtaxe, Kaution) unter 30 Tagen vor Beginn des Mietverhältnisses ist bei Vertragsabschluss fällig und muss spätestens 4 Tage nach Buchung auf dem unten angegebenen Konto gutgeschrieben sein.

    Bei Last Minute Buchungen bitten wir eine Überweisung mit Vorlage einer Banküberweisungsbestätigung.

    Erfolgt der Eingang der An - und Restzahlung nicht Fristgerecht , ist der Vermieter berechtigt das Mietobjekt erneut der Vermietung zuzuführen.

    Es fällt eine Kurtaxe der Gemeinde Enzklösterle in Höhe von 2 € pro Erwachsener am Tag an. Diese sind im Mietpreis nicht enthalten und wurden bereits in Ihrem Mietvertrag extra ausgewiesen und müssen mit überwiesen werden.

    Der Mietvertrag ist ohne Unterschrift gültig und vom Mieter anerkannt sobald die vereinbarte Anzahlung pünktlich eingegangen ist. Die Ferienwohnung wird dem Mieter für die angegebene Vertragsdauer ausschließlich zur Nutzung für Urlaubszwecke vermietet und darf nur mit der im Mietvertrag angegebenen maximalen Personenzahl belegt werden. (Tagesbesucher müssen angemeldet werden und kosten pro Person 3 € / pro Hund 5 € .

    Kaution

    Der Mieter zahlt an den Vermieter eine Kaution in Höhe von 200 € als Sicherheit für überlassene Einrichtungs- und Ausstattungsgegenstände. Die Kaution ist zusammen mit der Restzahlung bis 30 Tage vor Reiseantritt zu leisten und ist nicht verzinslich. Die Kaution wird spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Beendigung des Mietverhältnisses an den Mieter zurückerstattet, sofern keine Mängel aufzuweisen sind.

    Niemand wird absichtlich Sachen in der Unterkunft beschädigen, es kann jedoch jedem passieren, dass einmal etwas kaputt geht. Wir freuen uns, wenn Sie uns den entstandenen Schaden mitteilen und wir nicht erst nach Ihrer Abreise bzw. wenn die nächsten Mieter eingezogen sind den Schaden feststellen. Sollten Sie einmal einen Schaden an Einrichtungsgegenstände verursachen, bitten wir Sie umgehend uns dies mitzuteilen. Beschädigungen sind natürlich zu ersetzen Werden bei der Abreise Mängel festgestellt, müssen wir diese gesondert zum Neubeschaffungswert berechnen. (deckt i.d.Regel Ihre Haftpflichtversicherung ab). Entsteht ein Schaden vom Mieter bekommen Sie eine gesonderte Rechnung und müssen diese direkt an uns bezahlen. Sie können die Rechnung ihrer Versicherung einreichen.

    Bereits bei Ankunft festgestellte Mängel und Schäden melden Sie bitte innerhalb von 24 Stunden bei uns. Da wir Sie ansonsten für die Schäden haftbar machen müssen. Wenn Sie einen Mängel beanstanden, dürfen Sie uns den Zutritt in die Wohnung nicht verwehren „Wir und mit Handwerker“ um die Mängel zu beheben

    Kündigungsrecht durch den Vermieter

    Der Vermieter kann den Vertrag bereits vor Beginn des Mietzeitraumes ohne Einhaltung einer Frist außerordentlich schriftlich kündigen, wenn der Mieter die Anzahlung / Zahlung / Kaution gemäß Punkt 2 ganz oder teilweise nicht fristgerecht geleistet wurde oder sich ansonsten in einem solchen Maße vertragswidrig verhält, dass dem Vermieter eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht zuzumuten ist. In diesem Fall kann der Vermieter von dem Mieter Ersatz der bis zur Kündigung entstandenen Aufwendungen und des entgangenen Gewinns verlangen. Halten Sie sich nicht an die Hausordnung können wir sie sofort abreisen lassen und sie bekommen keine Rückerstattung der bereits gezahlten Leistungen. Verlassen Sie bei Aufforderung nicht die Wohnung werden wir die Polizei verständigen.

    Aufhebung des Mietvertrages

    Der Vermieter ist bei höherer Gewalt (Untergang oder Beschädigung des Ferienobjekts, z.B. durch Feuer, Sturm, Hagel, Schneebruch, Rohrbruch oder) berechtigt jederzeit vom Vertrag zurückzutreten. Die Mietkosten oder anteiligen Kosten werden in diesem Fall in voller Höhe zurückerstattet. Ein darüber hinausgehender Schadensersatzanspruch an den Vermieter ist ausgeschlossen.

    Für den Fall der Aufhebung des Mietvertrages durch den Mieter haftet er dem Vermieter für den entstandenen Mietausfallschaden, soweit es trotz beiderseitige Bemühungen nicht gelingt, die Ferienwohnung anderweitig gleichwertig zu vermieten steht der Mieter in der Zahlungspflicht. Bei Rücktritt und Umbuchungen wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 50 € berechnet.

    Grundsätzlich findet das Mietrecht nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) Anwendung. Das Risiko der nicht Anreise kann durch einen Abschluss einer Reiserücktrittversicherung.abgesichert werden. Eine solche Versicherung ist im Mietpreis nicht enthalten und sollte gegebenenfalls vom Mieter selbst abgeschlossen werden. Wir empfehlen Ihnen eine gute günstige Versicherung auf unsere Seite. https://www.schwarzwaldhaus-zwink.de/schwarzwald-ferienwohnung-angebot/schwarzwald-ferienwohnung-reiseruecktrittsversicherung.html

    Eine notwendige Aufhebung des Mietvertrages muss durch den Mieter schriftlich mitgeteilt werden. Sofern sich die Ferienwohnung nicht gleichwertig anderweitig vermieten lässt, hat der Vermieter einen Ersatzanspruch nach dem BGB. Wir unterliegen nicht dem Reiserecht

    Nebenkosten

    In dem vereinbarten Mietpreis sind alle berechneten Nebenkosten (Strom, Öl, Wasser, Müllentsorgung, Handtücher, Bettwäsche, Endreinigung , W-LAN enthalten.

     

    An- und Abreise

    Am Anreisetag stellt der Vermieter das Mietobjekt dem Mieter ab 16:00 Uhr in vertragsgemäßem Zustand zur Verfügung. Am Abreisetag wird der Mieter das Mietobjekt dem Vermieter bis spätestens 11:00 Uhr geräumt in einen besenreinen Zustand übergeben. Dabei hat der Mieter folgende Arbeiten selbst zu erledigen: Spülen und das verräumen des Geschirrs, der getrennte Müll in die dafür vorgesehenen Behältnisse vor dem Haus zu geben.

    Das Gartengrundstück und der Grill muss sauber hinterlassen werden.

    Reisen Sie mit Hunde/n muss die Wohnung gut gesaugt und die Hundehaare komplett entfernt sein. Sollte dies nicht der Fall sein berechnen wir einmalig pro Hund 30€

    Bei Nichteinhaltung fallen Reinigungskosten die Stunde von je 25€ an und wird von der Kaution abgezogen. Der Mietvertrag endet am angegebenen Abreisedatum um 11:00 Uhr, wenn nicht schriftlich anders vereinbart wurde.

    KFZ-Stellplatz, Sorgfaltspflicht, Haftung und Nutzung

    Parkplätze befinden sich am Gästegarten. Es kommt kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Grundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalt haftet der Vermieter nicht.

    Pflichten des Mieters

    Der Mieter verpflichtet sich, das Mietobjekt mit samt Inventar mit aller Sorgfalt zu behandeln. Für die schuldhafte Beschädigung von Einrichtungsgegenständen, den Mieträumen oder des Gebäudes sowie der zu den Mieträumen oder dem Gebäude gehörenden Anlagen ist der Mieter ersatzpflichtig, wenn und insoweit sie von ihm oder seinen Begleitpersonen, Besuchern oder seinen Haustieren schuldhaft verursacht worden ist. In den Mieträumen entstehende Schäden hat der Mieter soweit er nicht selbst zur Beseitigung verpflichtet ist, unverzüglich dem Vermieter anzuzeigen. Für die durch nicht rechtzeitige Anzeige verursachter Folgeschäden ist der Mieter ersatzpflichtig. Abfälle, Asche, schädliche Flüssigkeiten und ähnliches dürfen nicht in Ausgussbecken oder der Toilette entsorgt werden. Auch Damenbinden und Tampons haben in der Toilette nichts zu suchen dafür stehen Kosmetikeimer bereit. Treten wegen der Nichteinhaltung dieser Bestimmungen Verstopfungen in den Abwasserrohren auf, so trägt der Verursacher die Kosten der Instandsetzung. Bei eventuell auftretenden Störungen an Anlagen und Einrichtungen des Mietobjektes ist der Mieter verpflichtet, selbst alles Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen oder evtl. entstehenden Schaden gering zu halten. Der Mieter ist verpflichtet, den Vermieter über Mängel der Mietsache unverzüglich zu unterrichten. Unterlässt der Mieter diese Meldung, stehen ihm keine Ansprüche wegen Nichterfüllung der vertraglichen Leistungen (insbesondere keine Ansprüche auf Mietminderungen) zu. Sollte ein Schaden gemeldet werden muss der Mieter dem Vermieter und Handwerker Zugang in die Mieträume gewähren um Mängel zu beseitigen. Der Vermieter hält sich vor in die Mieträume zu gehen, wenn bei Unwetter die Fenster geöffnet sind um diese zu schließen.

    Das Rauchen ist in den Ferienwohnungen nicht gestattet. Wird trotzdem geraucht behalten wir die Kaution als Entschädigung ein. Wir bitten die RUHEZEITEN: Täglich von 22:00 - 06:00 Uhr wie im Innen so wie im Außenbereich einzuhalten. Der Spielplatz ist nur unter Aufsicht von Erwachsenen zu nutzen. Eltern haften für Ihre Kinder. Für etwaige Unfälle und deren Folgekosten in der Ferienwohnung und auf dem gesamten Grundstück und separaten Gästegarten, haftet der Mieter für sich und seine Gäste selbst. Der Mieter und seine Gäste verzichten ausdrücklich darauf, bei Unfall oder Folgeanspruch, Ansprüche an Jürgen Zwink zu richten

    Sonstiges

    Dem Mieter ist es untersagt, ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Vermieters Änderungen am Mietobjekt oder den installierten Einrichtungen sowie der vorhandenen Ausstattung vorzunehmen. In der Ferienwohnung eingebrachte Gegenstände befinden sich dort auf Gefahr des Mieters. Der Vermieter haftet nicht für Verlust, Beschädigung oder Untergang, mit Ausnahmen von grob fahrlässigem oder vorsätzlichen Verhalten. Der Vermieter ist berechtigt, nach Ablauf des Mietzeitraumes zurückgelassene Gegenstände auf Kosten des Mieters zu entsorgen.

    Tierhaltung Hunde (es dürfen nur stubenreine Hunde anreisen, Haustiere auf Anfrage, Katzen / Kater dürfen bei uns nicht urlauben)

    Der Mieter haftet für alle durch die Tierhaltung entstehenden Schäden. Wir haben in unserer Straße eine DOGSTATION und nur bitte darin den Hundekot und nicht in unseren Mülltonnen zu entsorgen. Hunde auf dem Sofa ohne Ihre eigenen Decken. Hunde dürfen nicht ins Bett. Der Gästegarten darf nicht als Hundetoilette benutzt werden. Ihre Hunde sind im Treppenhaus und vor dem Haus angeleint zu halten. Bei Abreise muss die Ferienwohnung sehr gut gesaugt und von Hundehaaren entfernt sein. Reisen Sie mit Junghunde an, bringen Sie ausreichende Kauknochen mit, damit sie unser Holzmöbel nicht anknabbern. Wird sich nicht daran gehalten und es entsteht ein Mehraufwand wird dieser von der Kaution abgezogen, entsteht ein Schaden bekommen Sie eine gesonderte Rechnung und müssen diese direkt an uns bezahlen. Sie können nachträglich die Rechnung bei ihrer Versicherung einreichen .

    Haftung des Vermieters

    Der Vermieter haftet für die Richtigkeit der Beschreibung des Mietobjektes und ist verpflichtet, die vertraglich vereinbarte Leistung ordnungsgemäß zu erbringen und während der gesamten Mietzeit zu erhalten. Die Haftung des Vermieters für Sachschäden aus unerlaubter Handlung ist ausgeschlossen soweit sie nicht auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Vermieters beruhen. Der Vermieter haftet nicht in Fällen höherer Gewalt (z.B. Brand, Sturm, Überschwemmung, etc.). Weiterhin haftet der Vermieter nicht für Wertgegenstände des Mieters.

    Rechtswahl, Erfüllungsort und Gerichtsstand

    Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist Amtsgericht Calw. Für Klagen des Vermieters gegen Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland haben oder die nach Abschluss des Vertrages Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird der Wohnsitz des Vermieters als ausschließlicher Gerichtsstand vereinbart.

    Schwarzwald Plus

    Wir sind Schwarzwald Plus Mitglied.

    Konus Gästekarte

    Wir bieten unseren Gästen die Schwarzwald Konus Gästekarte - sie gilt als Freifahrt-Ticket für Busse und Bahnen in der Ferienregion Schwarzwald, von Pforzheim bis Basel, Karlsruhe bis Waldshut, kreuz und quer durch neun Verkehrsverbünde – beliebig oft während des Urlaubs und völlig gratis!

    Laden Sie sich am besten vor Anreise auch schon die App "SchwarzwaldMarie" herunter. Mit diesem digitalen reisebegleiter haben Sie immer alle informationen in der Tasche und auf einem Blick. Ob Fahrpläne mit aktuellen Fahrzeiten, Sehenswürdigeiten und vieles mehr.

    Adresse

    Schwarzwaldhaus Zwink
    Anja und Jürgen Zwink
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    Deutschland

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